Über Einzelheiten der Tuberkulose zu schreiben hätte selbst für den interessierten Laien nur wenig Informationswert - zu kompliziert ist das Krankheitsgeschehen, zu vielfältig die möglichen klinischen Auswirkungen. Darüberhinaus ist die Tuberkulose in unserem Land keine Volkskrankheit mehr, die Erkrankungszahlen sind seit dem zweiten Weltkrieg ständig rückläufig, soferne es die normale Bevölkerung betrifft.
Allerdings sei angemerkt, daß die Tuberkulose auch in Österreich in bestimmten Bevölkerungsgruppen noch immer eine Rolle spielt, in manchen dieser Gruppen sogar ansteigt. So zum Beispiel bei AIDS-Kranken, bei denen die Tuberkulose eine häufige sogenannte opportunistische Infektion darstellt, einfach weil das Immunsystem dieser Personen eben stark beeinträchtigt ist.
Dieser rückläufige Trend bei den Erkrankungszahlen hat auch dazu geführt, daß die
Tuberkulose-Schutzimpfung vor einigen Jahren aus dem allgemein empfohlenen Impfplan
ausgegliedert wurde und Säuglinge heute nach der Geburt nicht mehr automatisch geimpft
werden, wie dies bis Anfang der Neunziger Jahre Brauch war.
Es ist hier der klassische Fall eingetreten, daß sich eine Impfung auf Grund der
Besserung der Erkrankungszahlen - die teilweise natürlich durch die Impfung
zurückgegangen sind - sich selbst den Boden für ihre Berechtigung entzogen hat. Heute
würde bei Fortlaufen der generellen Impfempfehlung das Risiko eventueller Nebenwirkungen
(auf dies wird später noch eingegangen) den Nutzen, der aus der Impfung gezogen wird,
einfach überwiegen. Man wird die Tuberkulose ständig in den nächsten Jahren weiter
beobachten - nur wenn (was wir uns alle nicht wünschen) die Erkrankung wieder die
Normalbevölkerung in größerem Ausmaß zu betreffen begänne, wäre eine generelle
Impfempfehlung wieder ins Auge zu fassen.
Die Tuberkuloseschutzimpfung ist eine Lebendimpfung mit einem attenuierten Bakterium (Mykobakterium bovis). Sie wird streng in die Haut geimpft - nur dann entwickelt sich die klassische Reaktion an der Impfstelle, bestehend aus einem kleinen Geschwürchen mit käsig belegtem Grund, in dem man auch den Impfstoffkeim nachweisen kann. Wird die Impfung nicht korrekt appliziert, oder Kindern mit geschwächtem Immunsystem gegeben oder ist die Impfstoffmenge nicht korrekt, so kann die TBC-Schutzimpfung durchaus unangenehme Nebenwirkungen haben (starke Geschwürsbildung an der Impfstelle, Einschmelzen der regionalen Lymphknoten, ja sogar in ganz seltenen Fällen eine Meningitis. Diese Nebenwirkungen sind es, die einen heute vor einem generellen Einsatz der TBC-Schutzimpfung zurückschrecken lassen, zumal die Impfung auch nur eine Schutzrate von maximal 80% hat.
Beschluß des Impfausschusses des Obersten
Sanitätsrates vom Juni 2000:
ES GIBT ES KEINE MEDIZINISCHE INDIKATION MEHR,
DIE EINE TUBERKULOSESCHUTZIMPFUNG RECHTFERTIGT.
Die Impfung wurde daher auch aus dem Impfschadensgesetz entfernt, d.h. wenn sich jemand BCG impfen läßt, so trägt der verabreichende Arzt und der Patient das alleinige Risiko und es kann keine Klage auf Impfschaden gegen die Republik geführt werden. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff mehr erhältlich