Schwangerschaft und Impfen

Heutzutage werden Schwangerschaften zum überwiegenden Teil geplant. Partnerschaft, Beruf, Wohnsituation und viele andere Rahmenbedingungen werden dabei von Paaren oft berücksichtigt. Da sollte auch der entsprechende Impfschutz für die zukünftige Mutter und ihr Kind – sowie jener des gesamten familiären Umfelds – eine Rolle spielen.

Überprüfung und Impfung vor der Schwangerschaft 

Prinzipiell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Der Österreichische Impfplan ist hier mit seinen Empfehlungen völlig klar. Deshalb sollte bei Kinderwunsch der persönliche Impfstatus („Bin ich ausreichend immunisiert?“) hinsichtlich aller empfohlenen Impfungen kontrolliert und im Zweifelsfall aktualisiert werden. Der Arzt des Vertrauens stellt hier eine wichtige Auskunftsperson dar. Eine gute Gelegenheit zur Kontrolle besteht auch in der Ordination des Gynäkologen oder in Ambulanzen.

Auf jeden Fall sollten eine allfällige „natürliche“ Immunität bzw. die erfolgte Impfung bzw. der bestehende Impfschutz bezüglich folgender Erkrankungen überprüft werden, die allenfalls durch eine Impfung dauerhaft verhindert werden könnten: 

  • Masern-Mumps-Röteln (eine allfällige Impfung sollte mindestens ein Monat vor einer geplanten Schwangerschaft erfolgen)
  • Varizellen (ebenfalls einen Mindestabstand von einem Monat zur Schwangerschaft einhalten)
  • Diphtherie-Tetanus-Pertussis(-Polio) (hier ist die Impfung auch während einer Schwangerschaft möglich und sinnvoll)
  • Influenza (die Impfung ist auch während der Schwangerschaft möglich und sinnvoll)

Auf eine Schwangerschaft vorbereiten!

Frauen mit Kinderwunsch sollten sehr darauf achten, dass sie schon vor der Schwangerschaft über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Dazu gehören die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln, Diphtherie, Polio und Pertussis (Keuchhusten); bei nicht in der Kindheit durchgemachten Windpocken (Varizellen) ist auch eine Varizellen-Impfung angebracht. Im Zweifelsfall kann eine Laboruntersuchung klären, ob eine Immunität (durch Impfung oder durchgemachte Erkrankung) besteht.

Impfungen, Schwangerschaft und die Periode des Stillens eines Säuglings stehen jedenfalls in keinem Widerspruch. Freilich gibt es einige generelle Vorsichtsmaßnahmen, die man beachten sollte. So können laut dem Österreichischen Impfplan während einer Schwangerschaft generell Impfungen mit sogenannten Totimpfstoffen durchgeführt werden. So dies möglich ist, sollte die Immunisierung aber am besten erst im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um jedes erdenkliche Risiko auszuschalten. 

Schutz vor Influenza besonders wichtig

Einen Spezialfall stellt die Influenza bzw. der Schutz per Impfung gegen diese gefährliche Infektionskrankheit dar. Da die Influenza während der Schwangerschaft oft besonders schwer verläuft, gibt es nur eine Empfehlung: Die gut verträgliche Impfung ist zum Schutz der Schwangeren und des Neugeborenen sowohl vor als auch noch während der Influenzasaison anzuraten. 

Die Influenzaimpfung wird dringend im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) empfohlen, kann aber auch bereits im ersten Trimenon verabreicht werden. Das kann Schwangeren und jungen Müttern schwere Influenza-Erkrankungen ersparen – genauso natürlich deren Babys. 

Besser keine Impfungen mit Lebendimpfstoffen in der Schwangerschaft

Etwas anderes sind Impfungen während der Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen, also mit Vakzinen, in denen abgeschwächte Krankheitserreger enthalten sind. Sie sollten während einer Schwangerschaft besser nicht verabreicht werden.  
  • Masern, Mumps, Röteln
  • Varizellen (Windpocken/Feuchtblattern)
Jedenfalls sollte nach einer solchen Impfung eine Schwangerschaft ein Monat lang verhütet werden. Bei Unklarheit kann auch ein Schwangerschaftstest vor der Impfung durchgeführt werden. Eine versehentliche Röteln-Impfung in der Schwangerschaft ist aber kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, weil noch nie die Schädigung eines Ungeborenen durch diese Impfung beobachtet worden ist – ganz anders als bei einer „natürlichen“ Röteln-Infektion während des ersten Schwangerschaftsdrittels, die schwere Folgen für das Kind (Abortus, Organmissbildungen, Taubheit, Augenlinsentrübung, verringerter Kopfumfang, Gehirn[haut]entzündung etc.) haben kann. 

Impfungen in der Stillzeit fast immer möglich

Keine Angst vor Impfungen in der Stillzeit – in diesem Zeitraum sind generell alle Impfungen möglich! 

Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung und die Impfung gegen die Windpocken/Feuchtblattern werden Wöchnerinnen und stillenden Müttern, die vor einer Infektion durch eine überstandene Erkrankung oder durch die Impfung nicht geschützt sind, sogar dringend empfohlen! 

Natürlich gibt es auch Einschränkungen bei ganz speziellen Lebendimpfungen: So sollten Schwangere nicht in Regionen reisen, in denen Gelbfieber vorkommt (z. B. Afrika, Südamerika). Damit sollte auch – so möglich – auf die Gelbfieberimpfung nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch während der Stillperiode verzichtet werden. Wenn aber eine solche Reise unternommen werden muss und nicht aufgeschoben werden kann, kann die Gelbfieberimpfung notwendig sein, weil die Krankheit jedenfalls für das Ungeborene gefährlicher als die Impfung ist. Hier müssen Nutzen und Risiko klar abgewogen werden und diese Umstände sollten jedenfalls mit einem Reisemediziner besprochen werden. 

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